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   BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80   

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BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80 (https://dejure.org/1981,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1981 - 1 WB 155.80 (https://dejure.org/1981,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1981 - 1 WB 155.80 (https://dejure.org/1981,1053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Rechte aus Mitgliedschaft - Soldat - Militärisches Subordinationsverhältnis - Aufhebung einer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 162
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.01.1978 - 1 WB 85.76

    Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Soldat - Wahl zur Personalvertretung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
    Beansprucht ein Soldat wegen einer solchen Mitgliedschaft und wegen des Fehlens der Zustimmung des örtlichen Personalrats die Aufhebung seiner Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben (Anschluß, BVerwG, 16.01.1978, I WB 86.76, BVerwGE 53, 364-366).

    Insgesamt betrachtet hat der Gesetzgeber durch diese Regelung die Homogenität gemischter Personalvertretungen sichergestellt (BVerwGE 53, 364).

    Beansprucht daher ein Soldat wegen seiner Mitgliedschaft in einer Personalvertretung und wegen des Fehlens der Zustimmung des Örtlichen Personalrats die Aufhebung einer Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten in gleicher Weise gegeben, wie wenn er sich deshalb auf die Beeinträchtigung seiner Rechtsstellung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz beruft, weil er aufgefordert worden sei, von seiner Kandidatur für den Personalrat wegen seiner dienstlichen Tätigkeit Abstand zu nehmen (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77) oder weil er nicht an der Wahl für einen bestimmten Personalrat habe teilnehmen können (BVerwGE 53, 364).

  • BVerwG, 12.12.1977 - 1 WB 123.77

    Soldat - Aufgaben als Personalratsmitglied - Benachteiligung in der Wahrnehmung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
    Beansprucht daher ein Soldat wegen seiner Mitgliedschaft in einer Personalvertretung und wegen des Fehlens der Zustimmung des Örtlichen Personalrats die Aufhebung einer Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten in gleicher Weise gegeben, wie wenn er sich deshalb auf die Beeinträchtigung seiner Rechtsstellung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz beruft, weil er aufgefordert worden sei, von seiner Kandidatur für den Personalrat wegen seiner dienstlichen Tätigkeit Abstand zu nehmen (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77) oder weil er nicht an der Wahl für einen bestimmten Personalrat habe teilnehmen können (BVerwGE 53, 364).

    § 59 Abs. 1 SG entspricht insoweit den bei der Behinderung oder Beeinträchtigung eines beamteten Mitglieds einer Personalvertretung einschlägigen §§ 172 BBG und 126 Abs. 1 Satz 1 BRRG (BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123/77; vgl. Fürst/Fischer/Goeres, GKÖD Bd. V BPersVG § 8 RdNr. 23).

  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 WB 88.80

    Anspruch auf Verlängerung einer Auslandsverwendung bei der Deutschen Delegation

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 16. Juni 1980 wurde nach der bis 30. September 1980 erfolgten Aussetzung des Vollzugs (s. oben 4 b) für erledigt erklärt (Verfahren 1 WB 88/80); einem weiteren Antrag vom 17. September 1980 gab der Senat ohne zeitliche Beschränkung statt (Verfahren 1 WB 152/80).

    Anders als im Eilverfahren 1 WB 88/80 hat der BMVg im vorliegenden Hauptsacheverfahren der vom Antragsteller auf Grund der irrtümlichen vorübergehenden Aufhebung der Versetzungsverfügung abgegebenen Erledigungserklärung widersprochen, so daß offenbleiben kann, ob diese Erklärung nicht auch durch die Mitteilung des Antragstellers vom 6. August 1980 obsolet geworden ist.

  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
    Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist sonach unzulässig, die Sache ist gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 WBO an das zuständige Verwaltungsgericht Münster (§ 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 BGB und § 1 Abs. 2 Buchst. g AGVwGO von Nordrhein-Westfalen) zu verweisen, nachdem der Antragsteller auf entsprechende Anfrage ausdrücklich erklärt hat, einer solchen Verweisung gegebenenfalls nicht zu widersprechen (vgl. BVerwGE 33, 307).
  • BVerwG, 14.10.1976 - 1 WB 86.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
    Beansprucht ein Soldat wegen einer solchen Mitgliedschaft und wegen des Fehlens der Zustimmung des örtlichen Personalrats die Aufhebung seiner Versetzung und sein Verbleiben bei seiner Dienststelle, so ist dafür der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben (Anschluß, BVerwG, 16.01.1978, I WB 86.76, BVerwGE 53, 364-366).
  • BVerwG, 26.09.1980 - 1 WB 152.80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1981 - 1 WB 155.80
    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 16. Juni 1980 wurde nach der bis 30. September 1980 erfolgten Aussetzung des Vollzugs (s. oben 4 b) für erledigt erklärt (Verfahren 1 WB 88/80); einem weiteren Antrag vom 17. September 1980 gab der Senat ohne zeitliche Beschränkung statt (Verfahren 1 WB 152/80).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    (5) Auf die in der Beschwerdeschrift zitierten älteren Entscheidungen des 1. Wehrdienstsenates (Beschluss vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - NZWehrr 1980, 143; Beschluss vom 16. Januar 1978 - 1 WB 85.76 - BVerwGE 53, 364; Beschluss vom 5. März 1981 - 1 WB 155.80 - BVerwGE 73, 162) kann sich der Antragsteller schon deswegen nicht berufen, weil es in keinem dieser Fälle um die Verletzung von Beteiligungsrechten der Soldatenvertreter des Personalrats in Soldatenangelegenheiten ging.
  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Aufgrund der teilweise unterschiedlichen Interessenlage beider Seiten ist es von besonderer Bedeutung, dass die Vertrauensperson (bzw. der Personalrat in Gestalt der Soldatenvertreter) die gegenüber der anhörenden Stelle gleichgeordnet ist (vgl. Beschluss vom 5. März 1981 BVerwG 1 WB 155.80 ; Wolf, SBG, 2005, § 18 RNr. 10), hinsichtlich der anhörungspflichtigen Maßnahme über ein Informationsniveau verfügt, das eine verantwortliche Stellungnahme im Hinblick auf die in § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 SBG normierten Zielsetzungen gewährleistet.
  • BVerwG, 05.08.1985 - 1 WB 87.85

    Unbedenklichkeitsbescheinigung - Klage auf Erteilung - Gerichtszuständigkeit -

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach im wesentlichen über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Januar 1982 - 1 WB 101/81) und daher ihre Ursache "im spezifischen Subordinationsverhältnis" (BVerwGE 73, 162 f) haben.

    Denn diese Bestimmung regelt ausschließlich das Verhältnis des Dienstherrn zu ehemaligen Soldaten (vgl. auch § 23 Abs. 2 Nr. 1 SG n.F. gilt als Dienstvergehen); mit der Vorschrift werden Pflichten von militärischen Vorgesetzten gegenüber Soldaten ebensowenig begründet wie Rechte des Soldaten gegenüber seinen militärischen Vorgesetzten (vgl. BVerwGE 73, 162, 164) [BVerwG 05.03.1981 - 1 WB 155/80].

  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 ), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 ; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 - <ZBR 1978, 315>).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 WB 71.87

    Wehrbeschwerde - Erziehungsurlaub - Rechtsweg

    Wenn der Senat "für den umgekehrten Fall" wiederholt entschieden hat, daß auch bei formaler Stellung einer lange nach dem Inkrafttreten der Wehrbeschwerdeordnung eingefügten Bestimmung innerhalb der §§ 6 bis 23, 26 bis 29 und 32 bis 36 SG der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht gegeben ist (vgl. BVerwGE 73, 162 f.; BVerwG Beschluß vom 5. August 1985 - 1 WB 87/85), war hierfür maßgebend, daß bei den angefochtenen "Maßnahmen" der BMVg dem Antragsteller nicht im militärischen Über-/Unterordnungsverhältnis als militärischer Vorgesetzter gegenüberstand, sondern als Dienstherr und somit keine dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 WBO vorlag.
  • BVerwG, 18.05.2004 - 1 WDS-VR 1.04

    Personalrat; Soldatenvertreter; Versetzungsschutz; Mandatsschutz; Wiederwahl;

    Diesen Aufhebungsanspruch hat der Antragsteller nicht nur auf die Verletzung seines Mandatsschutzes nach § 47 Abs. 2 BPersVG als alleinigen Rechtsgrund gestützt (in einem derartigen Fall hatte der Senat den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für gegeben erachtet: Beschluss vom 5. März 1981 - BVerwG 1 WB 155.80 -), sondern auch auf truppendienstliche Einwendungen, insbesondere das Unterbleiben der notwendigen Anhörung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 4 i. V. m. § 52 Abs. 1 SBG, für die der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (vgl. Beschluss vom 27. November 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 -).
  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 12.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den genannten gesetzlichen Regelungen vielmehr eine weitgehende Integration der Soldatenvertreter in die Personalvertretung entnommen, aus der sich für den Dienstherrn Verpflichtungen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ergeben (BVerwGE 73, 162 [BVerwG 05.03.1981 - BVerwG 1 WB 155/80]), und hat festgestellt, daß hinsichtlich der persönlichen Rechtsstellung der Soldatenvertreter keine Ausnahmen im Vergleich zu den zivilen Personalratsmitgliedern bestehen (BVerwGE 53, 364 [BVerwG 16.01.1978 - BVerwG 1 WB 85/76]; Beschluß vom 12. Dezember 1977 - 1 WB 123.77 -).
  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 87.88

    Versetzung eines Soldaten - Personalratsmitglied - Gerichtszuständigkeit -

    Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die Homogenität gemischter Personalvertretungen sichergestellt (BVerwGE 73, 162, 164 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.1992 - 1 WB 72.92

    Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten - Anerkennung einer

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach im wesentlichen über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militäriscchen Über- und Unterordnung beruhen und daher ihre Ursache im "spezifischen militärischen Subordinationsverhältnis" haben (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 5. März 1981 - BVerwG 1 WB 155.80 - <BVerwGE 73, 162 [f.]>).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 1 WB 32.92

    Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Zuständigkeit der

    Die Wehrdienstgerichte haben hiernach im wesentlichen über die Verletzung solcher Rechte und Pflichten zu entscheiden, die auf dem Verhältnis der besonderen militärischen Über- und Unterordnung beruhen und daher ihre Ursache im "spezifischen militärischen Subordinationsverhältnis" haben (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 5. März 1981 - BVerwG 1 WB 155.80 - <BVerwGE 73, 162 [f.]>).
  • BVerwG, 26.08.1987 - 1 WB 101.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.06.1986 - 1 WB 81.86

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten - Verhältnis der besonderen

  • BVerwG, 12.12.1985 - 1 WB 126.85

    Bundeswehr - Vorzeitige Zurruhesetzung - Rechtsweg

  • BVerwG, 08.09.1987 - 1 WB 130.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 WB 19.87

    Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht - Anforderungen an

  • BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 32.87

    Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) -

  • BVerwG, 05.03.1986 - 1 WB 18.86

    Ablösung vom Dienstposten eines Militärischer Abschirmdienst (MAD)-Offiziers -

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